Inhalt

Noch Fragen? Hier sind die FAQ

Muss ich das Baurecht auch bei kleinen Maßnahmen wie einem Gartenhaus oder Wintergarten beachten?

Ja, auch kleinere Bauvorhaben müssen das öffentliche Baurecht einhalten. Dabei ist es irrelevant, ob es sich möglicherweise um verfahrensfreie Maßnahmen (§ 60 NBauO / Anhang) oder um genehmigungsbedürftige Vorhaben handelt. 

Eventuell halten Sie mit Ihrer Planung die Grenzabstände nicht ein, die Grundflächenzahl ist überschritten oder Ihr Vorhaben liegt außerhalb der überbaubaren Fläche. 

Im Zweifelsfall erkundigen Sie sich vor dem Kauf bzw. vor der Beauftragung frühzeitig bei Ihrer Entwurfsverfasserin oder Ihrem Entwurfsverfasser zu den erforderlichen Randbedingungen oder setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

Um eine Beurteilung vornehmen zu können, benötigen wir aussagekräftige Unterlagen mit den Maßen und der Lage auf Ihrem Grundstück.

An wen wende ich mich?

Der Fachdienst gibt Ihnen gerne persönlich oder telefonisch zu unseren Sprechzeiten (Di / Do) Auskunft: 05171 - 401 6202

Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie um vorherige Terminvereinbarung oder Sie schreiben uns eine Nachricht an bauen@landkreis-peine 

Wie schnell wird mein Antrag genehmigt?

Ein genaues Zeitfenster kann hier nicht genannt werden, denn es kommt sowohl auf die Art und Größe des Vorhabens als auch auf die Vollständigkeit der von Ihnen eingereichten Unterlagen an.

Erst nach Vollständigkeit der Unterlagen ist der Antrag prüf – und bearbeitungsfähig.

[Wichtig] die Reihenfolge der Bearbeitung richtet sich nach Eingangsdatum und nicht nach der Größe des Bauvorhabens.

Die Nds. Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO) gibt genauestens Auskunft darüber, was Sie an Unterlagen einreichen müssen.

Nach Einreichung Ihrer Antragsunterlagen (Bauanträge, Bauvoranfragen, Anträge auf Abweichung, Ausnahmen und Befreiung...) werden diese durch die interne Vorprüfstelle auf formelle Vollständigkeit nach NBauVorlVO vorgeprüft. Weiter erhalten Sie vorab eine elektronische Eingangsbestätigung über das Serviceportal. Sollten Ihre Unterlagen schon hier formal unvollständig sein, bekommen Sie zeitnah eine Rückmeldung zu den noch erforderlichen Unterlagen.

Erst nach formeller Vollständigkeit wird das Vorhaben zur weiteren materiellen Prüfung an die Bauaufsichtsbehörde weitergegeben. Auch hier kann es sein, dass sich im Zuge der weiteren Prüfung noch Anforderungen ergeben und weitere Unterlagen von Ihnen nachgefordert werden.

Je schneller Sie die angeforderten Unterlagen nachreichen, desto schneller kann Ihr Antrag weiterbearbeitet werden.

Bitte beachten Sie auch die angegebenen Fristen, da wir Ihren Antrag ansonsten ggf. kostenpflichtig ablehnen müssen. 

Darf ich im rückwärtigen Bereich meines Grundstücks bauen?

Diese Frage lässt sich nicht ohne Weiteres beantworten, da es hier immer auf den Einzelfall ankommt. Aus diesem Grund wird oft eine Bauvoranfrage (§ 73 NBauO) empfohlen, in der Sie einzelne Fragen an die Bauaufsichtsbehörde zu Ihrem Vorhaben stellen können.

Das Hinzuziehen einer Entwurfsverfasserin / eines Entwurfsverfassers ist gesetzlich nicht erforderlich, kann aber im Einzelfall von uns gefordert werden. Bitte stellen Sie Ihre Fragen so konkret wie möglich und fügen Sie aussagekräftige Unterlagen bei. 

Der Antrag ist elektronisch über das Online - Dienstleistungsportal zu stellen. 

Wie erreiche ich die einzelnen Dienstleistungen des Fachdienstes? 

Allgemeine Auskünfte erhalten Sie im Servicebereich des Fachdienstes „Bauordnung, Raumordnung“. 

Der Fachdienst bittet Kundinnen und Kunden nach Möglichkeit einen Termin zu vereinbaren.

Hierzu wenden Sie sich bitte zu unseren Öffnungszeiten an die 05171 / 401 6202 oder an bauen@landkreis-peine.de :

Montag 8.30 - 12.00 Uhr

Dienstag 8.30 -12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr

Mittwoch nur nach Terminvereinbarung

Donnerstag 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr

Freitag 8.30 - 12.00 Uhr

Anfragen an die Denkmalschutzbehörde: Denkmalschutz@landkreis-peine.de

Baulastenauskünfte: baulasten@landkreis-peine.de

Fragen zur Akteneinsicht: FD26-Akteneinsicht@landkreis-peine.de