Infos zu Schottergärten
Sind Schottergärten in Niedersachsen erlaubt?
In Niedersachsen müssen gem. § 9 Abs. 2 Niedersächsischer Bauordnung (NBauO) nicht überbaute Flächen von Baugrundstücken Grünflächen sein, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind.
Aber wann handelt es sich wirklich um einen Schottergarten?
Eindeutig lässt sich dies nur bei einem Ortstermin klären, bei dem seitens der Bauaufsichtsbehörde geprüft wird, ob die Gärten den Vorgaben der niedersächsischen Bauordnung entsprechen.
Schottergärten sind meist nur spärlich bis gar nicht bepflanzt, was bedeutet, dass Tiere in ihnen keinen Schutz und keine Nahrung finden. Folien oder Vlies, die oftmals ausgelegt werden, bevor Schotter eingebaut wird, sorgen dafür, dass keine Insekten und andere Lebewesen zwischen dem Erdboden und der Vegetationsschicht zirkulieren können. Der Boden verliert an Qualität und wird funktionslos.
Ich bin mir unsicher, - wo kann ich mich beim Landkreis Peine zu Schottergärten beraten lassen?
Für alle baurechtlichen Fragen steht Ihnen der Fachdienst Bau- und Raumordnung gern zur Verfügung:
Tel.: 05171 401 620 2
Mail: bauen@landkreis-peine.de
Sie möchten Ihren Garten insektenfreundlich gestalten und benötigen Unterstützung?
Fragen Sie gerne unsere Klimaschutzagentur Landkreis Peine
Tel.: 05171 401 604 3
Mail: klimaschutzagentur@landkreis-peine.de