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Einsicht Bauakten

Die Bauaufsichtsbehörde hat sämtliche Baugenehmigungsvorgänge, Bauvoranfragen, Mitteilungenverfahren (Bauanzeigen) etc. zu archivieren. Bei berechtigtem Interesse besteht die Möglichkeit diese Bauakten einzusehen.

Wichtig hierbei ist zu wissen, dass die Einsichtsnahme im Regelfall nur nur den Eigentümern oder den von ihnen bevollmächtigten Personen erlaubt ist. Daher benötigen wir von Ihnen einige Unterlagen, bevor wir Ihren Antrag abschließend bearbeiten können. Eine Einsichtnahme ohne diese Angaben darf nicht erfolgen. 

[FAQ]

Wann sind Akteneinsichten möglich?

Akteneinsichten sind vormittags oder nach Absprache möglich. In beiden Fällen ist jedoch immer eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. 

Wie stelle ich einen Antrag?

Die Antragstellung kann ab sofort online vorgenommen werden. 

An wen kann ich mich für weitere Fragen wenden?

Für weitere Rückfragen wenden Sie sich bitte an 05171 - 401 6252 oder an  FD26-Akteneinsicht@landkreis-peine.de

Sie haben ein dringendes Anliegen außerhalb der angegebenen Zeiten?

Dann erreichen Sie uns zu unseren Öffnungszeiten unter bauen@landkreis-peine.de oder unter 05171- 401 6202. Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte der Homepage der Bauaufsichtsbehörde. Alternativ nutzen Sie gerne unseren Anrufbeantworter. 

Wann erhalte ich einen Termin?

Eine Terminvergabe hängt davon ab, wann Sie uns Ihren Antrag mit den erforderlichen Nachweisen vollständig einreichen. Erst nach Vollständigkeit können wir Ihnen einen Termin anbieten.

Ich benötige die Unterlagen allerdings sofort. Kann ich spontan vorbeikommen?

Nein, leider ist eine kurzfristige Bereitstellung von Unterlagen aus logistischen und organisatorischen Gründen nicht möglich. Weiter werden die eingehenden Anträge chronologisch nach Eingang bearbeitet. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass spontane Termine zur Akteneinsicht nicht erfolgen können.

Welche Unterlagen werden benötigt?

1. der Antrag zur Akteneinsicht muss online vollständig ausgefüllt vorliegen (Pflichtfelder)

2. Nachweis des berechtigten Interesses mit Eigentumsnachweis (Pflichtfeld), d.h. ein aktueller Berechtigungsnachweis (aktuell bedeutet, nicht älter als 6 Monate) wie ein Kaufvertrag, ein aktueller Grundbuchauszug, Erbschein oder Grundsteuerbescheid

3. Kopie Ihres Personalausweises (beide Seiten): Sie können diesen direkt zu Ihrem Termin mitbringen; ohne Vorlage ist eine Einsicht nicht möglich

Das Objekt gehört nicht Ihnen? Dann bitte zusätzlich dringend folgendes beachten: 

4. Einverständniserklärung des Eigentümers

5. Kopie des Personalausweis des Eigentümers bzw. des Verfügungsberechtigten: auch hier reicht es aus, wenn Sie diesen erst zum Termin mitzubringen. Bitte nur nicht vergessen, sonst kann keine Einsichtsnahme erfolgen. 

Wie erfolgt der weitere Ablauf?

Sobald die benötigten Akten und die vollständigen Antragsunterlagen vorliegen, werden wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen und einen Termin vereinbaren. Die Akteneinsichten erfolgen bei uns im Kreishaus II , Werner-Nordmeyer-Str. 19a. Bei der Terminvergabe wird Ihnen der Raum zur Akteneinsicht mitgeteilt. 

Fallen Gebühren an?

Ja, die Akteneinsichten außerhalb von Verwaltungsverfahren ist nach Allgemeiner Gebührenordnung (AllGO) gebührenpflichtig. Die Mindestgebühr beträgt 14 € und variiert je nach Umfang, Dauer sowie Anzahl der Kopien.

Bitte beachten Sie außerdem, dass bereits mit Antragsstellung eine Grundgebühr entsteht, welche auch bei Rücknahme des Antrages oder nicht wahrnehmen des Termins fällig wird.

Sie erhalten von uns nach Abschluss des Verfahrens einen gesonderten Gebührenbescheid.