Breitbandausbau im Landkreis Peine - ein Erfolgsprojekt
Der Breitbandausbau ist Bestandteil der Daseinsvorsorge und eröffnet besonders auch für den ländlichen Raum die Möglichkeiten der Gigabit-Gesellschaft in den prägenden Bereichen der Digitalisierung, wie z.B. E-Government, E-Health und E-Learning. Durch flächendeckende Glasfaserinfrastrukturen und hochleistungsfähige Mobilfunknetze können Standortnachteile an anderer Stelle ausgeglichen werden. Das gilt für den Dienstleistungssektor ebenso, wie für die Landwirtschaft und für Entwicklungen in der Arbeitswelt durch moderne Telearbeitsplätze und sogenannte Satellitenbüros. Forschung und Entwicklung sind ohne eine schnelle digitale Anbindung kaum mehr möglich. Der ländliche Raum darf hierbei nicht abgehängt werden, sondern ist mit großstädtischen Regionen auf Augenhöhe weiterzuentwickeln.
Die Ausgangslage im Jahr 2016 war im Landkreis Peine durch einen vielförmigen Ausbaustand (von 2 MBit/s bis 100 MBit/s) gekennzeichnet. Absehbar war seinerzeit bereits, dass auch eine Bereitstellung von 50 MBit/s nur den mittelfristigen Anforderungen genügen wird. Die Zielsetzung war deshalb, im Landkreis Peine die flächendeckende Erschließung von Gewerbe- und Wohnobjekten mit Breitband-Glasfasertechnologie nachhaltig und zukunftssicher voranzutreiben, und zwar mit einer flächendeckenden FTTB-Infrastruktur (Fibre to the building), also Glasfaser-Anschlüssen direkt bis an bzw. in das Haus.
Als erster Schritt wurde die flächendeckende Netzplanung für Gebiete, in denen bisher keine Versorgung mit angestrebter Datenrate von mindestens 50 MBit/s vorhanden war, vorgenommen. Dieser Ausbaustand umfasste nach den Auswertungen in 2016 nahezu das gesamte Kreisgebiet. Eine 50 MBit/s-Versorgung wurde aber nur als ein weiterer Etappenschritt angesehen. Ein Versorgungsumfang von 100 MBit/s war bei Unternehmen in Schlüsseltechnologien der Regel-Bedarf.
Der Kreistag hat nach einem im September durchgeführten Markterkundungsverfahren (MEV) am 21.12.2016 beschlossen, dass die für den Breitbandausbau im Landkreis Peine zur Verfügung stehenden Mittel zum Ausgleich der Wirtschaftlichkeitslücke eines Netzbetreibers in Form eines einmaligen finanziellen Investitionskostenzuschusses (Deckungslücken- bzw. Zuschussmodell) eingesetzt werden. Die vom Landkreis Peine einzusetzenden Mittel bis zu 1,6 Mio. € waren bereits im Budgethaushalt eingeplant.
Nach der Entscheidung des Kreistages hat sich unmittelbar ein nicht förmliches Interessenbekundungsverfahren (IBV) angeschlossen, dass am 02.02.17 beendet worden ist.
Ein IBV dient der Vorbereitung eines späteren Vergabeverfahrens und ist sowohl für den Auftraggeber als auch für den Bieter unverbindlich. Die Vollständigkeit und Genauigkeit der Daten haben oberste Priorität. Damit wurde die erforderliche Unterstützung zum Aufbau der zukunftssicheren Breitbandinfrastruktur und zur Deckung einer Wirtschaftlichkeitslücke geleistet.
Die gewonnenen Daten bildeten die Grundlage für die Antragstellung auf Fördermittel des Bundes und des Landes.
Den Markterkundungs- und Interessenbekundungsverfahren (MEV und IBV) hat sich ein Vergabeverfahren angeschlossen. Im Rahmen dieses Verfahrens wurde ein Teilnehmerwettbewerb im Oktober 2017 abgeschlossen und ausgewertet. Die Bieter wurden gebeten, jeweils ein indikatives Angebot abzugeben. Auf Basis dieser Angebote und der Leistungsbeschreibung für den Landkreis Peine wurden dann in einer ersten Verhandlungsrunde mit den jeweiligen Bewerbern die Voraussetzungen für ein verbindliches Angebot ausgearbeitet. Nach einer weiteren Auswertungsphase startete die zweite Verhandlungsrunde mit der Aufforderung, ein verbindliches Angebot abzugeben. Nach Eingang der verbindlichen Angebote hat der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 11.04.2018 den Vergabebeschluss gefasst. Damit wurde das Ausschreibungsverfahren zugunsten der Deutschen Telekom AG (DTAG) abgeschlossen.
Die Antragstellung auf Gewährung von Bundesmitteln ist am 24.04.2017 erfolgt, die Antragstellung auf Gewährung von Landesmitteln am 10.04.2017.
Bereits am 02.08.2017 hat das Land Niedersachsen einen Zuwendungsbescheid über Zuwendungen des Landes Niedersachsen zur Förderung der Breitbandversorgung nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume (RL Breitbandförderung — ländlicher Raum) erlassen und eine Zuwendung in Höhe von höchstens 2 Mio. € bewilligt. Einen Bescheid über die Zuwendung in vorläufiger Höhe hat der Projektträger ateneKOM im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur am 16.08.2017 erlassen. Der Zuwendungsbescheid über die abschließende Höhe der Zuwendung des Bundes für ein Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Nr. 3.1 der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (Förderrichtlinie des Bundes) liegt seit dem 23.11.2020 vor.
Die ermittelten Gesamtkosten in Höhe von 6,3 Mio. € werden damit vom Bund mit 3,15 Mio. € und vom Land mit 2 Mio., € bezuschusst. 1,15 Mio. € werden aus kommunalen Mitteln vom Landkreis Peine, der Stadt Peine und den Gemeinden übernommen.
Im Rahmen der Maßnahme werden 93 km Tiefbau realisiert. Dabei werden 119 km Glasfaser und 118 km Leerrohre neu geschaffen. Nach Ende der Maßnahme im Dezember 2020 werden 1148 Haushalte, 21 Unternehmen sowie die Klassen von 21 Schulen im Projektgebiet zuverlässig mit Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s versorgt. Mehr als 80 % der Anschlüsse im Projektgebiet werden nach Ende der Maßnahme mit 100 Mbit/s oder mehr versorgt. In der Regel sind durch die eingesetzte FTTB-Technologie Bandbreiten bis zum 1 GBit/s. möglich und Glasfaseranschlüsse direkt in das Gebäude verlegt.
Bedingt durch die seinerzeit bestehenden Fördergrundlagen gibt es viele Anschlüsse zwischen den Bandbreiten von 50 Mbit/s und 1 GBit/s. Für diese als „graue Flecken“ bezeichneten Gebiete ist nicht unbedingt zu erwarten, dass eine Erschließung mit gigabitfähigen Anschlüssen (1000 Mbit/s) in vollem Umfang und kreisweit eigenwirtschaftlich erfolgen wird.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastrukturen (BMVI) hat in Verhandlungen mit der Europäischen Kommission erreicht, dass die zunächst seitens der EU-Kommission aufgestellte Forderung, für ein neues Förderprogramm des Bundes eine Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s vorzusehen, mit einem Kompromiss zurückgezogen worden ist.
Der Kompromiss sieht vor:
In einem ersten Schritt wird eine Förderung überall dort ermöglicht, wo noch keine Versorgung mit mindestens 100 Mbit/s gegeben ist. Sozioökonomische Schwerpunkte wie Schulen, Verkehrsknotenpunkte, Hauptanbieter öffentlicher Dienste sowie alle Unternehmen sind von Beginn an (01.01.2021) ohne Aufgreifschwelle förderfähig. Ab dem 01.01.2023 entfällt die Aufgreifschwelle ersatzlos und ohne Neuverhandlungen. Ab dann sind auch alle Haushalte förderfähig, für die noch keine gigabitfähigen Anschlüsse durch Telekommunikationsunternehmen in Sicht sind.
Eine entsprechend formulierte Fördergrundlage des Bundes wird zu Beginn des Jahres 2021 erwartet. Erwartet wird in diesem Zusammenhang auch, dass dann erneut Markterkundungsverfahren durchgeführt werden um zu erfahren, welche Telekommunikationsunternehmen weitere Ausbaumaßnahmen planen.