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Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen

Leistungsnummer:

Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger. Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere und die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu.

Die Zulassung berechtigt Sie dazu,

  • mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und
  • das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen.

Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst.

  • bei natürlichen Personen:
    • Familienname, Geburtsname, Vornamen,
    • gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername,
    • Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt,
    • Geschlecht und Anschrift
  • bei juristischen Personen und Behörden:
    • Name oder Bezeichnung und
    • Anschrift
  • bei Vereinigungen:
    • Vertretung mit Daten nach natürlichen oder juristischen Personen
    • Name der Vereinigung

An wen muss ich mich wenden?

Örtlich zuständige Zulassungsbehörde

Formulare

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Bei Ablehnung der Zulassung i.d.R. Widerspruch

Voraussetzungen

  • Sie haben ein neues Fahrzeug, welches bisher noch nicht zugelassen wurde.
  • Der gewöhnliche Standort dieses Fahrzeugs befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR.
  • Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Fristen zu beachten.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort. 

Fachlich freigegeben am

08.05.2024

Gebühren

  • Gebühr: 30,00 Euro
    Für die Erstzulassung in der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde
  • Gebühr: 10,20 Euro
    Für die Wahl eines Wunschkennzeichens
  • Gebühr: 12,80 Euro
    Für die Erstzulassung über ein iKfz-Portal