Inhalt

Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen Beratung

Leistungsnummer:

Die zuständige Stelle bietet Beratung zur umweltgerechten Entsorgung und Vermeidung unnötiger Abfälle an.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallwirtschaftsbetriebe, die Zweckverbände Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie die kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Nienburg, Peine und Wolfsburg.

Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die am Wohnsitz den Müll entsorgen.

Rechtsgrundlage(n)

Abfallentsorgungssatzung der zuständigen Stelle

Erforderliche Unterlagen

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 20.12.2012
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal