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Übernahme der Unfallversicherung als Pflegeeltern beantragen

Leistungsnummer: 99013046068000

Volltext

Der Gesetzgeber sieht die Erstattung der Aufwendungen für angemessene Beiträge einer privaten Unfallversicherung von Pflegepersonen der Vollzeitpflege vor, sofern keine gesetzliche Unfallversicherung gegeben ist.

Verfahrensablauf

Erkundigen Sie sich bei Ihren zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst. 

Einen Antrag auf Beitragsübernahme können Sie über den Onlinedienst »PflegekinderwesenDigital« mit dem Formular »Beitragsübernahme der Unfallversicherung von Pflegepersonen« stellen.

Das Jugendamt prüft Ihren Antrag und den Anspruch auf Beitragsübernahme.

Ansprechpunkt

An das örtliche Jugendamt

Voraussetzungen

Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege nach §§ 27, 33 SGB VIII.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung der Anträge durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen.    

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 09.08.2023
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

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