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Regionaler Bildungsfonds

Der Bildungsfonds der Regionalen Bildungslandschaft wird finanziert durch eine freiwillige Umlage der Schulträger im Landkreis (1,00 Euro pro Schüler/in).

Wer kann Geld aus dem Bildungsfonds beantragen und welche Vorhaben werden gefördert?

Antragsberechtigt sind alle Schulen im Landkreis, die mit (mindestens) einem Kooperationspartner zusammenarbeiten, im Ausnahmefall kann das auch eine Einzelschule sein. Kooperationspartner können zum Beispiel eine weitere Schule, eine Kindertagesstätte, ein Museum, ein Betrieb, eine Kirchengemeinde sein. Bei der Entscheidung über die Vergabe der Mittel aus dem Regionalen Bildungsfonds stehen die Entwicklungsbedürfnisse der Region Peine im Vordergrund. Die Projekte der Schulen mit ihren Partnern werden bis zu 70% gefördert.

Eine fachliche Beratung zur Förderung von geplanten Vorhaben und eine Beratung zur Antragstellung ist jederzeit zeitnah möglich. Die Bewilligung erfolgt nach der Antragsstellung unbürokratisch.

Etwa 50% der Gelder werden von der Steuerungsgruppe auf Antrag an sogenannte schulische Verbundprojekte vergeben. Restmittel des Fonds werden als sogenannte Initiativvorhaben der Steuerungsgruppe eingesetzt (zum Beispiel Praxisforen, Bildungskonferenzen, Sonderprojekte, Wettbewerbe, Förderpreise).