Verpachtung des Schulkiosks in der Realschule Vechelde
Der Landkreis Peine ist Schulträger der Realschule Vechelde. Derzeit werden dort insgesamt ca. 450 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Das Verwaltungs- und Lehrpersonal beträgt zirka 50 Personen.
Der Schulkiosk stellt die einzige Verpflegungsmöglichkeit im Schulgebäude dar. Im Schulzentrum Vechelde befindet sich eine Mensa, in der die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit haben, ein Mittagessen einzunehmen. Insofern soll der Schulkiosk eine Frühstücksverpflegung in den großen Pausen sicherstellen.
Im Rahmen eines öffentlichen Verfahrens soll eine neue Pächterin / ein neuer Pächter gefunden werden, die / der den Kiosk bewirtschaftet. Die allgemeinen vergaberechtlichen Grundsätze der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz sollen mittels des öffentlichen Verfahrens gewahrt werden.
Pachtobjekt
Bei dem Pachtobjekt handelt es sich um einen Verkaufsraum mit zirka 12,5 m² Größe, zentral gelegen im Erdgeschoss der Realschule Vechelde, Köchinger Str. 4 c, 38159 Vechelde. Dieser ist mit Küchenmobiliar einer Haushaltsküche ausgestattet (Unterschränke), in das eine Spüle integriert ist. Daneben ist ein kleiner Unterbau-Kühlschrank vorhanden. Der Kiosk verfügt über einen kleinen Verkaufstresen mit elektrischem Rollladen.
Die vorhandenen Einrichtungsgegenstände verbleiben im Besitz des Landkreises Peine. Die Pächterin / der Pächter hat weitere für den ordnungsgemäßen Betrieb notwendigen Geräte und Vorrichtungen gegebenenfalls auf eigene Kosten bereit zu stellen. Das Aufstellen von Getränke-/ Snack-Automaten ist aus Brandschutzgründen nicht möglich.
Die Anlieferung von Waren kann in der Zeit von 6.30 Uhr bis 14.30 Uhr erfolgen.
Warenangebot
Ein abwechslungsreiches Angebot, das für eine gesunde und vitaminreiche Ernährung geeignet ist, wäre wünschenswert.
Als Mindestangebot sollten belegte Brötchen, kleinere Snacks und frisches Obst vorgehalten werden.
Als Getränke sollten Kaltgetränke wie Mineralwasser, Limonaden und Milchmischgetränke angeboten werden, Früchte- und Kräutertees sind ebenfalls möglich. Alkoholische Getränke und Energydrinks, sowie koffein- und teeinhaltige Getränke sind vom Angebot ausgeschlossen.
Als öffentlicher Schulträger habe ich der aktuellen Diskussion um den Klimawandel in besonderem Maße Rechnung zu tragen. Die Verwendung regionaler Produkte, der Umweltschutzgedanke und die Nachhaltigkeit, gerade auch in Bezug auf die Verpackung zur Mitnahme der Artikel, sollten deshalb auch von der Pächterin / dem Pächter als selbstverständlich angesehen werden und entsprechend Berücksichtigung finden.
Bewerbungsbedingungen
Der Verkauf erfolgt im Namen und auf Rechnung der Pächterin / des Pächters. In der Preisgestaltung ist die Pächterin / der Pächter frei. Bei der Bewertung der Bewerbung werden die Sortimentsauswahl und die Preisgestaltung / Sozialverträglichkeit der Preisgestaltung bewertet.
Die Pächterin/ der Pächter hat die für den Betrieb erforderlichen (Gewerbe-) Berechtigungen selbst einzuholen. Die Pächterin/ der Pächter hat den Betrieb ordnungsgemäß zu führen und alle behördlichen Vorschriften und Auflagen einzuhalten.
Die Pächterin / der Pächter hat eine Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens zusammen 1 Million Euro für Personen-/Sachschäden je Versicherungsjahr nachzuweisen. Diese kann hilfsweise auch erst nach Zuschlagserteilung abgeschlossen werden. In diesem Fall ist eine formlose Absichtserklärung mit den Absicherungsdetails abzugeben.
Pachtzins
Der Pächterin/dem Pächter werden der Verkaufsraum samt Einrichtungsgegenständen, sowie Strom, Wasser und Heizung für den Verkaufsraum zur Verfügung gestellt. Als Gegenleistung hierfür ist an den Landkreis Peine eine jährliche Pachtzinszahlung zu erbringen. Der Pächter/ die Pächterin wird gebeten hierzu ein Angebot vorzulegen. Das Angebot wird bei der Bewerbung ebenfalls bewertet.
Vertragsbeginn
Ziel ist es, den Kiosk am zum Beginn des zweiten Schulhalbjahres 2024/2025 am 05.02.2025 wieder zu eröffnen. Ein früherer Beginn ist nach Absprache möglich. Der Pachtvertrag umfasst drei laufende Schuljahre. Es besteht die Option der 2-maligen Verlängerung um jeweils ein Schuljahr.
Ein früherer Zugriff zur Einrichtung der Räumlichkeit ist nach Absprache möglich. Bei vergleichbaren (wirtschaftlich annehmbaren) Angeboten werden Werkstätten für behinderte Menschen und Blindenwerkstätten im Sinne des 2. Teils, Kapitel 12, des SGB IX (Sozialgesetzbuch –neuntes Buch- Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen), die nach §§ 225, 226 SGB IX anerkannt sind, bevorzugt berücksichtigt.
Die Interessenbekundung ist bis zum 24.11.2024 einzureichen und sollte folgende Unterlagen enthalten:
- Betriebskonzept, dass insbesondere ein allgemeines Firmenprofil enthält und Aussagen zum beabsichtigten Sortiment (Essen und Trinken) inklusive Preisen.
- Angebot mit der Höhe der Pachtzinszahlung
- Aussage zu bisheriger Tätigkeit / Referenzen und evtl. Erfahrungen mit der Zielgruppe
- Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Absichtserklärung
- gegebenenfalls Nachweis über die Anerkennung nach SGB IX
Die Zuschlagserteilung erfolgt zum 10.12.2024.
Ansprechpartner/in im Verfahren und bei Fragen:
Landkreis Peine, Immobilienwirtschaftsbetrieb, Frau Schulz, Werner-Nordmeyer-Str. 19a, 31224 Peine
Tel. 05171/401 6358
E-Mail: j.schulz@landkreis-peine.de
Folgende weitergehende Unterlagen können Ihnen bei Interesse per E-Mail übersandt werden:
- Bilder
- Raumplan
- Inventarliste
- Bewertungsmatrix
- Entwurf Pachtvertrag
Sollten Sie die Räumlichkeiten persönlich in Augenschein nehmen wollen, steht Ihnen Frau Schulz für eine Terminvereinbarung und Besichtigung zur Verfügung.
Landkreis Peine
Der Landrat
Im Auftrag
Gez. Schrader