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Ukrainische Fahrzeuge benötigen Kraftfahrzeug-Versicherung

Bis zum 31. Mai 2022 übernehmen die deutschen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer wegen der humanitären Ausnahmesituation im Rahmen einer freiwilligen Initiative Schäden, die von Personenkraftwagen mit ukrainischer Zulassung in Deutschland verursacht werden. Die Initiative endet jedoch zum 1. Juni 2022. Es ist deshalb wichtig, dass jedes Fahrzeug mit ukrainischer Zulassung, das in Deutschland am Straßenverkehr teilnimmt, eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nachweisen kann. Dies schließt auch Personenkraftwagen mit ukrainischer Zulassung ein.

Für in der Ukraine zugelassene Fahrzeuge kann die benötigte Versicherung auf verschiedene Weisen erlangt und nachgewiesen werden:

• Mit einer Grünen Karte, die der Versicherungsnehmer von seinem ukrainischen Kfz-Haftpflichtversicherer erhalten hat. Die Grüne Karte des ukrainischen Versicherers kann man momentan auch aus Deutschland digital erhalten. Nähere Informationen sind unter http://www.mtsbu.ua/ua/green_card/80365/ zu finden. Die Grüne Karte garantiert Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz für die auf der Grünen Karte freigezeichneten Länder.

• Mit einer an der EU-Außengrenze erworbenen gültigen Grenzversicherung. Diese gewährt Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz in der gesamten Europäischen Union und in den in der Grenzversicherung gegebenenfalls aufgeführten weiteren Ländern.

• Mit einer in Deutschland erworbenen Grenzversicherung. Diese gewährt ebenso Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz in der Europäischen Union und in den in der Grenz-versicherung gegebenenfalls aufgeführten weiteren Ländern.

Der Fahrer muss die Grüne Karte oder die Bestätigung über den Erwerb einer Grenzversicherung mit sich führen und im Kontrollfall vorzeigen beziehungsweise zur Prüfung aushändigen.

Die entsprechenden  Merkblätter des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr sind in deutsch, englisch und ukrainisch in der Randspalte abrufbar.