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Bundestagswahl am 28. September 2025

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.

Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet am 28.09.2025 in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt.

Der Landkreis Peine bildet mit dem Landkreis Gifhorn den Wahlkreis Nr. 45 „Gifhorn-Peine“. Für die Durchführung der Bundestagswahl 2025 übernimmt turnusmäßig der Landkreis Gifhorn die Kreiswahlleitung.

Allgemeine Informationen zur Wahl des Bundestages

Die Bundestagswahl findet alle vier Jahre statt. Das Bundeswahlgesetz (BWG) und die Bundeswahlordnung (BWO) bilden die Grundlage für die Wahl zum Bundestag. Es werden mindestens 630 Abgeordnete in den Bundestag gewählt.

Der Bundestag ist wie der Landtag mit einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Jede Wählerin bzw. jeder Wähler hat hierbei zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird die oder der Abgeordnete des Wahlkreises direkt gewählt. Mit der Zweitstimme wählt man die Landesliste der Partei

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
  • mindestens 18 Jahre alt ist,
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält

Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, die durch Entscheidung eines Gerichts nach deutschem Recht kein Wahlrecht besitzen.

Niedersachsen wird für die Bundestagswahl in 30 Wahlkreise aufgeteilt. Der Wahlkreis Nr. 45 Gifhorn-Peine besteht aus Teilen des Landkreises Gifhorn (Stadt Gifhorn, Stadt Wittingen, der Gemeinde Sassenburg und den Samtgemeinden Hankensbüttel, Isenbüttel, Meinersen, Papenteich und Wesendorf) und den kreisangehörigen Gemeinden des Landkreises Peine (Edemissen, Hohenhameln, Ilsede, Lengede, Stadt Peine, Vechelde und Wendeburg).

Informationen für Parteien und Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber:

Da der Landkreis Gifhorn die Kreiswahlleitung innehat, ist der Landkreis Gifhorn für die Entscheidung über Wahlvorschläge etc. zuständig.