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Bundestagswahl voraussichtlich am 23. Februar 2025

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.

Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet voraussichtlich am 23.02.2025 in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt.

Der Landkreis Peine bildet mit dem Landkreis Gifhorn den Wahlkreis Nr. 45 „Gifhorn-Peine“. Für die Durchführung der Bundestagswahl 2025 übernimmt turnusmäßig der Landkreis Gifhorn die Kreiswahlleitung.

Allgemeine Informationen zur Wahl des Bundestages

Die Bundestagswahl findet alle vier Jahre statt. Das Bundeswahlgesetz (BWG) und die Bundeswahlordnung (BWO) bilden die Grundlage für die Wahl zum Bundestag. Es werden mindestens 630 Abgeordnete in den Bundestag gewählt.

Der Bundestag ist wie der Landtag mit einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Jede Wählerin bzw. jeder Wähler hat hierbei zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird die oder der Abgeordnete des Wahlkreises direkt gewählt. Mit der Zweitstimme wählt man die Landesliste der Partei

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
  • mindestens 18 Jahre alt ist,
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält

Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, die durch Entscheidung eines Gerichts nach deutschem Recht kein Wahlrecht besitzen.

Niedersachsen wird für die Bundestagswahl in 30 Wahlkreise aufgeteilt. Der Wahlkreis Nr. 45 Gifhorn-Peine besteht aus Teilen des Landkreises Gifhorn (Stadt Gifhorn, Stadt Wittingen, der Gemeinde Sassenburg und den Samtgemeinden Hankensbüttel, Isenbüttel, Meinersen, Papenteich und Wesendorf) und den kreisangehörigen Gemeinden des Landkreises Peine (Edemissen, Hohenhameln, Ilsede, Lengede, Stadt Peine, Vechelde und Wendeburg).

Informationen für Parteien und Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber:

Da der Landkreis Gifhorn die Kreiswahlleitung innehat, ist der Landkreis Gifhorn für die Entscheidung über Wahlvorschläge etc. zuständig.

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Auszählung der Briefwahl zum 21. Bundestag 2025 für den Landkreis Peine gesucht

Am Sonntag, 23. Februar 2025, wird voraussichtlich in der vorgezogenen Wahl der 21. Bundestag gewählt. Als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erleben Sie die Wahl aus einer ganz anderen Perspektive!

Die Kreiswahlleitung für den Wahlkreis Nr. 45 „Gifhorn-Peine“ für die Bundestagswahl 2025 hat der Landkreis Gifhorn turnusmäßig übernommen. Der Landkreis Peine ist nur für die Auszählung der Briefwahl für das Gebiet des Landkreises Peine zuständig.

Für die Feststellung des Briefwahlergebnisses werden ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht. Voraussetzung hierfür ist, dass man zur Bundestagswahl wahlberechtigt ist. Dies sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 Grundgesetz, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Für die Feststellung des Wahlergebnisses kommen die Briefwahlvorstände gegen 15 Uhr zu den vorbereitenden Maßnahmen, dem Öffnen der Wahlbriefe, zusammen. Nach dem Schluss der Wahlhandlung um 18 Uhr können dann die Stimmzettel aus dem Umschlag entnommen und die Stimmen ausgezählt werden. Bis auf die Auswertung die Stimmen weicht damit die Tätigkeit in einem Briefwahlvorstand von der Tätigkeit in dem Wahllokal ab.

Für die ehrenamtliche Tätigkeit im Briefwahlvorstand erhalten die Wahlhelfer/innen ein Erfrischungsgeld von 50 Euro.

Anmeldung als Wahlhelferin oder Wahlhelfer.

Wenn Sie Fragen haben, wenn Sie sich bitte an Alke Hornemann und Yvonne Seegert.

Briefwahlunterlagen:

Für die Beantragung von Briefwahlunterlagen sind die Gemeinden/Stadt Peine zuständig. Sollten Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde/Stadt Peine.