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Ausschreibung Kehrbezirk 10606

Im Landkreis Peine wird zum 01.04.2025 gemäß Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) die Tätigkeit als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) in dem Kehrbezirk 10606 ausgeschrieben. Die räumliche Beschreibung des Kehrbezirks befindet sich am Ende des Textes.

Die Bestellung zur bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin/zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben 7 Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet.
Die Aufgaben und Tätigkeiten einer bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin/eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers werden in den §§ 13 ff. SchfHwG beschrieben. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks erfüllen (§ 9a Abs. 1 SchfHwG).
Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern wird gem. § 9a Abs. 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vorgenommen.
Zur Vorbereitung der Auswahl werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen ggf. sachkundige Dritte hinzugezogen.

Folgende Unterlagen müssen der Bewerbung beiliegen:

  1. Schriftliche Bewerbung, die den Familiennamen, die Vornamen, die Anschrift, die Telefon- und ggf. die Telefax-, die Mobiltelefonnummer und die E-Mail-Adresse enthält.
  2. Tabellarischer Lebenslauf, der genaue, lückenlose Angaben über die schulische und berufliche Vorbildung und den beruflichen Werdegang enthält, einschließlich Mutterschutzzeiten sowie der Zeiten für geleisteten Wehr- oder Ersatzdienst.
  3. Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle.
  4. Zeugnisse über die Gesellenprüfung und die Meisterprüfung oder über gleichwertige Qualifikationen; im Fall einer Berufsqualifikation, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz erworben wurde, die Unterlagen und Bescheinigungen, die nach der EU/EWR-Handwerk-Verordnung vorzulegen sind.
  5. Nachweise über die bisherigen Schornsteinfegertätigkeiten, insbesondere in Form von Bestellungsurkunden, Arbeitsverträgen, Arbeitsbescheinigungen, Arbeitszeugnissen o.ä., wobei aus den Nachweisen die Dauer der jeweiligen Tätigkeit (Beginn und ggf. Ende) ersichtlich sein muss, für die letzten 15 Jahre vor Veröffentlichung dieser Ausschreibung.
  6. Für den Fall, dass die Bewerberin/der Bewerber Inhaberin/Inhaber eines Kehrbezirkes ist, eine Erklärung, dass für den Fall einer Bestellung die Aufhebung einer vorhandenen Bestellung beantragt wird.
  7. eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister.
  8. Erklärung darüber, ob innerhalb der letzten zwölf Monate gegen die Bewerberin/den Bewerber strafgerichtliche Verurteilungen ergangen sind, ein gerichtliches Strafverfahren anhängig ist oder ein anhängiges Ermittlungsverfahren bekannt ist.
  9. Erklärung darüber, dass die Bewerberin/der Bewerber gesundheitlich geeignet ist, die erforderlichen Arbeiten als bevollmächtigte/r Bezirksschornsteinfeger/in wahrzunehmen.
  10. eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister.
  11. Erklärung, dass die Bewerberin/der Bewerber in geordneten finanziellen Verhältnissen lebt und insbesondere keine Verbindlichkeiten gegenüber dem zuständigen Finanzamt, der Deutschen Rentenversicherung, der Berufsgenossenschaft und der Krankenkasse bestehen.
  12. Nachweise über berufsspezifische, produktneutrale Fort- und Weiterbildungen in den letzten sieben Jahren bis zum Tage dieser Ausschreibung anhand geeigneter Dokumente (Teilnahmebescheinigungen o.ä.), die Angaben zur Zahl der Unterrichtsstunden, zur Lehrgangsdauer und zu den behandelten Themen beinhalten.
  13. Nachweise über erworbene Zusatzqualifikationen, wie Betriebswirt des Handwerks, Gebäudeenergieberater, abgeschlossenes berufsbezogenes Hochschulstudium (z.B. Versorgungstechnik, Umwelttechnik, technische Gebäudeausrüstung o. ä.), Ausbildungsbefugnis im Schornsteinfegerhandwerk.
  14. Nachweise über die Führung eines zertifizierten Betriebes nach DIN EN ISO 9001 und 14001 in den letzten drei Jahren oder die Hauptbeschäftigung in einem solchen Betrieb seit mindestens drei Jahren vor der Veröffentlichung dieser Ausschreibung.
  15. Erklärung darüber, ob in den letzten 10 Jahren Aufsichtsmaßnahmen nach § 27 SchfG bzw. § 21 SchfHwG ergriffen oder eingeleitet wurden.

Hinweise:
Die Unterlagen zu den Ziffern 6 bis 11 und 15 dürfen nicht älter als 3 Monate sein.
Die jeweiligen Auskünfte zu den Ziffern 7 und 10 haben die Bewerberinnen/Bewerber bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde zu beantragen und dafür Sorge zu tragen, dass diese dem Landkreis Peine direkt zugesandt werden.
Unvollständige Bewerbungen können von dem Auswahlverfahren ausgeschlossen werden.
Bewerberinnen/Bewerber, die ihre Berufsqualifikation in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz erworben haben, haben darüber hinaus eine Bescheinigung der zuständigen Stelle des Herkunftsstaates darüber vorzulegen, dass ihnen die Ausübung des Gewerbes nicht, auch nicht vorübergehend, untersagt worden ist.
Wird im Herkunftsstaat der Bewerberin/des Bewerbers diese Bescheinigung nicht ausgestellt, so kann die Bewerberin/der Bewerber auch eine Bescheinigung über die Abgabe einer Versicherung an Eides Statt oder, wenn es im Herkunftsstaat der Bewerberin/des Bewerbers eine solche nicht gibt, eine Bescheinigung über eine feierliche Erklärung vorlegen, die die Bewerberin/der Bewerber in ihrem/seinem Herkunftsstaat vor einer zuständigen Behörde, einer Notarin oder einem Notar oder einer zur Entgegennahme der Erklärung befugten Berufsorganisation abgegeben hat.
Die aufgeführten Unterlagen können als einfache Kopie eingereicht werden. Fremdsprachlich eingereichten Unterlagen ist eine deutsche Übersetzung beizufügen.
Auf Verlangen des Landkreises Peine sind die in Kopie eingereichten Unterlagen im Original oder als amtlich beglaubigte Fotokopien vorzulegen.
Im Falle einer Bestellung entstehen Kosten nach dem Nds. Verwaltungskostengesetz und der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen
(Allgemeine Gebührenordnung - AllGO -).

Ihre schriftliche Bewerbung muss mit den erforderlichen Unterlagen bis zum
13.02.2025
beim Landkreis Peine, Fachdienst Ordnungswesen, Burgstraße 1, 31224 Peine, eingegangen sein. Es gilt der Posteingangsstempel. Verspätet eingegangene Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

Peine, 16.01.2025

Anlage
Kehrbezirk 10606

31228  Peine  

Vöhrum
Telgte
Am Anger und Falkenberger Straße

31224  Peine  

Essinghausen  
An den Äckern
August-Bebel-Straße
Glatzer Ring
Habelschwerdter Straße
Heinrich-Hornbostel-Straße
Ludwig-Erhard-Straße
Nordblick
Nordstraße
Wellenkamp
Wölfelsdorfer Ring