Inhalt

Vorlage - 2017/025  

Betreff: Betriebskostenförderung für Krippenplätze
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Jugendamt Bearbeiter/-in: Sorge, Annett
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
21.03.2017 
Jugendhilfeausschuss ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
29.03.2017 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Die Betriebskostenförderung für Krippenplätze beträgt ab 01.01.2017 monatlich 150 € für einen Halbtagsplatz und 200 € für einen Ganztagsplatz.

 


Mit Beschluss vom 03.12.2008 hat seinerzeit der Kreistag der Betriebskostenförderung wie folgt zugestimmt: Seit dem 01.01.2009 betrug die Betriebskostenförderung für einen Vormittagsplatz (4-std.-Betreuung) 110 €, für einen Dreiviertelplatz (6-std. Betreuung)   130 €uro und für einen Ganztagsplatz (8/9-std.-Betreuung) 160 €.

 

Die Betriebskostenförderung erfolgt aufgrund der vorliegenden Betriebserlaubnisse sowie  der von der Stadt bzw. den Gemeinden nachgewiesenen Betreuungszahlen.

 

Zwischenzeitlich unterscheidet das Land Niedersachsen bei der Erteilung der Betriebserlaubnisse nur noch zwischen Halb- und Ganztagsplätzen, so dass auch hier eine entsprechende Angleichung vorzunehmen ist.

Künftig erfolgt danach eine Förderung von Halb- und Ganztagsplätzen. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung werden altersübergreifende Gruppen künftig pauschal mit drei Kindern abgerechnet.

 

Es ist festzustellen, dass die Nachfrage nach Krippenplätzen im Landkreis Peine in den letzten Jahren ständig zugenommen hat. Waren es in 2015 noch 847 Kinder, so waren es in 2016 bereits 902 Kinder. In 2017 werden es voraussichtlich 1.029 Kinder sein, die eine Krippe besuchen werden.

 

Für 2017 sollen die Beträge auf 150 € für einen Halbtagsplatz und 200 € für einen Ganztagsplatz aufgestockt werden, um die Kostensteigerungen der vergangenen Jahre bei den Trägern zu berücksichtigen.

 

Daraus ergibt sich ein Gesamtkostenzuschuss an die Stadt Peine, Gemeinden und freien Träger von 2.230.000 €. Für 2017 sind weitere 100.000 € zu berücksichtigen, da der Großteil der Neubauten erst in der 2. Jahreshälfte in Betrieb gehen wird, so dass sich dann die Betriebskostenzuschüsse in 2017 auf 2.330.000 € belaufen.

Dies bedeutet eine Steigerung von 2016 (1.553.000 €) auf 2017 von knapp 800.000 €.

 

Für die Stadt Peine und die Gemeinden stellt es sich, wie unten in der Tabelle zu entnehmen, dar:

Betriebskostenzuschüsse für 2017:

 

  Gemeinde           Betriebskostenzuschuss

Edemissen

244.200 €

Hohenhameln

175.800 €

Ilsede

264.000 €

Lengede

257.400 €

Peine

630.000 €

Vechelde

496.800 €

Wendeburg

162.000 €

Summe:

         2.230.200 €

 

Die Zuschüsse (100.000 €uro) für die neu eingerichteten Krippenplätze in 2017 müssen bei den einzelnen Kommunen dann jeweils noch hinzu addiert werden.