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Vorlage - 2013/034  

Betreff: Überführung der „Gebläsehalle“ in das Eigentum des Landkreises Peine – Antrag der CDU-Kreistagsfraktion vom 18. März 2013
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Finanzen Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
10.04.2013 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag Gebläsehalle  

Der Antrag der CDU-Kreistagsfraktion wird zur Beratung an den Ausschuss für Zentrale Verwaltung und Feuerschutz verwiesen

Der Antrag der CDU-Kreistagsfraktion wird zur Beratung an den Ausschuss für Zentrale Verwaltung und Feuerschutz verwiesen.

 

 

Die CDU-Kreistagsfraktion hat am 18

Die CDU-Kreistagsfraktion hat am 18. März 2013 den als Anlage beigefügten Antrag gestellt. Danach wird

die Landkreisverwaltung aufgefordert, alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, die „Gebläsehalle“ zum 01.01.2014 in das Eigentum des Landkreises Peine zu überführen.

 

Die Gebläsehalle ist Eigentum der Gemeinden Ilsede und Lahstedt. Die wito gmbh hat die Halle zum Jahr 2012 gepachtet. Damit verbunden ist die Übernahme sämtlicher Wartungs- und Ver- und Entsorgungsverträge. Komplett wirksam wird der Pachtvertrag allerdings erst, wenn eine Endabnahme aller baulichen Maßnahmen erfolgt ist. Da diverse Bau- und Ausführungsmängel vorliegen und die Gemeinden sich sehr wahrscheinlich mit Architekten und ausführenden Firmen vor Gericht auseinander setzen werden, kann dieser „schwebende“ Zustand noch eine geraume Zeit bestehen bleiben.

Der Landkreis Peine zahlt seit 2012 an die wito gmbh einen jährlichen Zuschuss für den Betrieb der Gebläsehalle in Höhe von 200.000 €. Bis 2011 ist dieser Zuschuss je zur Hälfte an die Gemeinden Ilsede und Lahstedt gezahlt worden. Bei einer Übernahme können höhere Aufwendungen für den Landkreis Peine entstehen. Der Antrag der CDU-Kreistagsfraktion kann daher Auswirkungen auf den Haushalt und die Bilanz des Landkreises Peine haben.

Da durch den Antrag der CDU-Kreistagsfraktion sowohl die Zuschüsse an die wito gmbh als auch die Allgemeinen Finanzierungsmittel betroffen sein können, ist der Antrag zunächst im für diese Bereiche zuständigen Fachausschuss „Ausschuss für Zentrale Verwaltung und Feuerschutz“ zu beraten.

 

Gendercheck

Aufgrund der vorgeschlagenen Verweisung an den Fachausschuss ist derzeit keine Auswirkung im Sinne der Geschlechtergerechtigkeit zu erwarten.

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag Gebläsehalle (157 KB)