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Vorlage - 2011/219  

Betreff: Benennung der Vertreterinnen und Vertreterin in der Krankenhauskonferenz des Klinikums Peine gGmbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Referat für Kreisentwicklung Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
30.11.2011 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

In die Krankenhauskonferenz des Klinikums Peine gGmbH werden neben dem Landrat (als Verhinderungsvertreter der EKR) berufen:

 

 

 

 

In die Krankenhauskonferenz des Klinikums Peine gGmbH werden neben dem Landrat (als Verhinderungsvertreter der EKR) berufen:

 

als 1. ständiger Gast      KTA Schlaugat

 

als 2. ständiger Gast                            KTA Plett

 

 

 

Entsprechend der Regelungen im Kaufvertrag wird bei der Klinikum Peine gGmbH eine Krankenhauskonferenz gebildet, die mindestens sechsmal jährlich tagt

Entsprechend der Regelungen im Kaufvertrag wird bei der Klinikum Peine gGmbH eine Krankenhauskonferenz gebildet, die mindestens sechsmal jährlich tagt. Aufgabe der Konferenz sind Beratungen mit der Geschäftsführung über Fragen, die für das Krankenhaus von wesentlicher Bedeutung sind. Die Aufgaben und Rechte der Mitglieder der Krankenhauskonferenz orientieren sich weitgehend an denen des Wirtschaftsausschusses nach dem Betriebsverfassungsgesetz.

 

Mitglied der Krankenhauskonferenz ist die Landrätin/der Landrat des Landkreises Peine, bzw. ein/e von ihm benannte/r Vertreter/in. Außerdem ist im Kaufvertrag vorgesehen, dass zwei Kreistagsabgeordnete, die der Landkreis bestimmt, als ständige Gäste an den Sitzungen teilnehmen.

 

 

Es ist folgendes Verfahren durchzuführen:

 

1.Der Kreistag nimmt Kenntnis von der Mitgliedschaft des Landrates in der Krankenhauskonferenz.

2.Die weiteren zwei Vertreterinnen/Vertreter (einschl. Verhinderungsvertreter/innen)

werden nach Hare-Niemeyer gewählt.

 

Bisheriger Vertreter waren: LR Einhaus, KTA Schlaugat, KTA Plett.