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Vorlage - 2011/189  

Betreff: Rettungsdienst:
Entgeltvereinbarung mit den Kostenträgern
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Ordnungswesen Bearbeiter/-in: Mehnert, Margret
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
30.11.2011 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   
Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz
28.11.2011 
Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Entgeltvereinbarung PDF-Dokument

Der Kreistag beschließt über die ab dem 01

Der Kreistag beschließt über die ab dem 01.12.2011 zu erhebenden Entgelte für Leistungen des Rettungsdienstes im Bereich des Landkreises Peine vorbehaltlich der noch ausstehenden Zustimmung der Kostenträger.

 

 

 

Nach § 15 Abs

Nach § 15 Abs. 1 und 2 Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz (NRettDG) vereinbart der Träger des Rettungsdienstes mit den Kostenträgern auf Basis der vereinbarten wirtschaftlichen Gesamtkosten und der voraussichtlichen Einsatzzahlen für seine Rettungsdienstleistungen privatrechtliche Entgelte. Die Summe der Entgelte muss die vereinbarten Gesamtkosten decken.

 

Für das Betriebsjahr 2011 wurden nach § 14 Abs. 1 NRettDG betriebswirtschaftliche Gesamtkosten in Höhe von 3.807.176,70 € mit den Kostenträgern vereinbart. Zur Ermittlung der ab dem 01.12.2011 zugrunde zu legenden Entgelte  verringern sich diese Gesamtkosten um 265.706,97 € als Resultat der Entgeltverhandlungen mit den Kostenträgern. Hierbei handelt es sich um die Überdeckung aus dem Jahr 2010.

 

Demnach ergibt sich als Entgeltberechnungsgrundlage ein Betrag in Höhe von 3.541.469,73 €, aus dem sich unter Berücksichtigung der aktuellen Fahrzeugvorhaltungsstunden nach dem gültigen Rettungsdienstbedarfsplan und unter Berücksichtung der Einsatzzahlen des Jahres 2010 die vereinbarten Entgelte errechnen lassen (Anlage 1).

 

Die vorliegende Entgeltvereinbarung konnte nach Verhandlungen mit den Kostenträgern in der 42. Kalenderwoche abgestimmt werden.

 

Die Entgelte ab dem 01.12.2011 werden danach wie folgt angepasst:

 

 

Leistungsart

Einsatzzahlen

Entgelte

in €

Abweichung in €

IST

2010

Hochrechnung

2011

seit

01.12.2010 

ab

 01.12.2011

 

Krankentransport

6.595

6.740

97,00

82,00

-15,00

Kilometerpauschale*

 

 

2,50

2,50

+/- 0

Notfallrettung

9.971

10.415

222,00

225,00

+3,00

Notarzteinsatz

2.770

2.514

264,00

234,00

-30,00

 

* die km-Pauschale wird ab dem 51. km erhoben

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entgeltvereinbarung (59 KB) PDF-Dokument (113 KB)