Inhalt

Vorlage - 2023/057  

Betreff: Bauaufsichtliches Einschreiten gegen Schottergärten im Landkreis Peine
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Bauordnung, Raumordnung Bearbeiter/-in: Brandt, Silke
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Liegenschaften Vorberatung
13.06.2023 
6. Sitzung des Ausschusses für Bauen und Liegenschaften ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
14.06.2023 
9. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Umgang mit Schottergärten im Landkreis Peine - Eingreifkonzept  


 

Im Budget enthalten:

nein

Kosten (Betrag in €):

ca. 144.800 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

ja

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

ja

 

 


 


Die Verwaltung wird mit der Umsetzung des Eingreifkonzeptes „Umgang mit Schottergärten im Landkreis Peine“ beauftragt. Um allerdings ein verstärktes Einschreiten gegen Schottergärten zu gewährleisten, wird für den nächsten Stellenplan die Einrichtung von zwei zusätzlichen Stellen für den Fachdienst „Bauordnung, Raumordnung“ (voraussichtliche Eingruppierung Besoldungsgruppe A 10 NBesG bzw. Entgeltgruppe 9 a TVöD) zugesichert.

Der sofortigen Besetzung wird zugestimmt.


Inhaltsbeschreibung:

 

Mit den Beschlüssen vom 26.04.2022 im Ausschuss für Bauen und Liegenschaften sowie am 25.05.2022 im Kreisausschuss wurde die Verwaltung beauftragt, ein ordnungsbehördliches Konzept zum Umgang mit Schottergärten im Landkreis Peine zu erstellen.

 

Die Erstellung des Konzeptes ist mittlerweile abgeschlossen.

 

Im Ergebnis ist festzustellen, dass ein einzelnes Verfahren gegen Schottergärten neben personellen Ressourcen gleichermaßen viele Zeitanteile und Kapazitäten fordert. Insbesondere die Dauer sowie der Umfang nachrangiger Verwaltungsverfahren wird oftmals erheblich unterschätzt.

 

Ohne zusätzliche Personalressourcen kann ein verstärktes Einschreiten gegen Schottergärten nicht gewährleistet werden. Infolgedessen würde die Bauaufsichtsbehörde weiterhin einzelfallabhängig gegen Schottergärten mit den vorhandenen Personalressourcen einschreiten. Die Bearbeitung erfolgt in diesem Fall aufgrund eingehender Hinweise oder eigener Erkenntnisse der Bauaufsichtsbehörde.

 

Dem vorliegenden Konzept ist zu entnehmen, dass die Verfolgung von Schottergärten nur intensiviert werden kann, wenn der bestehende Personalkörper um zwei Vollzeitstellen erweitert wird. Diese befassen die sich explizit mit der Bearbeitung und Verfolgung von Schottergärten im Landkreisgebiet. Dazu gehört ebenfalls die Vornahme von Ortsterminen, Festlegung der zu prüfenden Gebiete sowie der Abarbeitung von Hinweisen.

Dabei wird der Einsatz durch ausgebildete Verwaltungskräfte vorgeschlagen, welche gemeinsam mit der Bauaufsichtsbehörde die fachliche Einordnung vornehmen und das weitere Verwaltungsverfahren bearbeiten können.

 

Es handelt sich um den zusätzlichen Einsatz folgender Stellen:

 

Bezeichnung

Funktion

Eingr.

Anteil

Verwaltung

Schwarzbauverfahren

EG 9a

1,0

Verwaltung

Widerspruchs- / Klage- / Schwarzbauverfahren

A 10

1,0

 

 

Ziele / Wirkungen:

 

Nachhaltigkeit / Klima-/Umwelt/-Naturschutz:

 

Eine Reduktion ökologisch negativ bewerteter Schottergärten wirkt sich positiv auf den Klima- und den Naturschutz aus, da diese Art der Kiesflächen insbesondere die heimische Tierwelt nicht ausreichend nutzen kann. Die Flächen bieten weder Nahrung noch Unterschlupf, was den Schutz von Tier und Natur ergänzend erschwert. Zudem wird durch das eingebrachte Vlies oder Folie das Versickern von Regenwasser reduziert bzw. sogar verhindert. Bei groß angelegten Schotterflächen lassen sich zudem negative Auswirkungen auf das Kleinklima feststellen, da diese Flächen im Sommer die Wärme speichern und durch Abkühlung die Transpiration von Pflanzen fehlt. Zur Stärkung des Klima- Umwelt- und Naturschutz sind solche Schotterflächen deutlich zu reduzieren.

 

 

Ressourceneinsatz:

 

Um eine konsequente Ahndung von Schottergärten im Landkreis Peine zu ermöglichen, sind weitere Personalkapazitäten erforderlich.

 

Hierbei handelt es sich um zwei Vollzeitstellen aus dem Verwaltungsbereich in der Entgeltgruppe 9a sowie Besoldungsstufe A 10, die sich neben der Ahndung von Schottergärten ebenfalls mit den nachrangigen, umfangreichen Verwaltungsverfahren befassen.

 

 

Sollte eine Verfolgung von Schottergärten intensiviert werden, so müssen weitere Personalkosten von ca. 144.800€hrlich (Grundlage KGSt) berücksichtigt werden.

[Produktnummer: 52101000 (Bauaufsicht); Sachkonten 4011000 (Beamte) und 4012000 (Arbeitnehmer)]

 

 

Schlussfolgerung:

 

Im Ergebnis kann auf Grundlage des bestehenden Konzeptes eine konsequente Verfolgung von Schottergärten nur mit dem Einsatz zusätzlicher Personalressourcen gewährleistet werden.


Umgang mit Schottergärten im Landkreis Peine Eingreifkonzept (Stand Mai 2023)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Umgang mit Schottergärten im Landkreis Peine - Eingreifkonzept (1937 KB)