Inhalt

Vorlage - 2022/018  

Betreff: Antrag der CDU/FDP-Gruppe im Kreistag Peine auf Erhalt des Schulzweiges Förderschule Lernen an der Pestalozzischule Peine über das Schuljahr 2027/2028 hinaus
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Schule, Kultur, Sport Bearbeiter/-in: Stein, Kerstin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport Vorberatung
16.06.2022 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport abgelehnt   
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
22.06.2022 
5. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag Gruppe CDU-FDP Erhalt Förderschule LE Pestalozzischule  


 

Im Budget enthalten:

-

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

ja

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


Dem Antrag der CDU/ FDP-Gruppe im Kreistag Peine vom 24.01.2022, dass sich der Kreistag des Landkreises Peine für den Erhalt des Förderschulzweigs Lernen der Pestalozzischule Peine über das Schuljahr 2027/2028 hinaus einsetzt, wird nicht entsprochen.


Inhaltsbeschreibung:

§ 183 c Abs. 5 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) räumt den kommunalen Schulträgern von Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen (FöS L), die am 31. Juli 2018 bestanden, die Möglichkeit ein, diese auf Antrag bis längstens zum Ende des Schuljahres 2027/28 fortzuführen. Eine Aufnahme in den 5. Schuljahrgang wäre damit letztmalig zum Schuljahr 2022/23 möglich.

Begründet ist diese Regelung u.a. im 1. Bericht des UN-Fachausschusses vom 17.04.2015 über das Staatenprüfungsverfahren Deutschlands zum Stand der Umsetzung der UN-Behindertenkonvention, in welchem Deutschland u.a. gebeten wurde, Sofortmaßnahmen zu ergreifen, um ein inklusives Bildungssystem durchzusetzen sowie die FöS abzuschaffen, um Inklusion zu ermöglichen. 

Mit Beschluss des Kreistages vom 07.03.2018 wurde die Verwaltung beauftragt, einen entsprechenden Antrag auf Fortführung der FöS L im Landkreis Peine (Pestalozzischule und JanuszKorczakSchule) über den 31.07.2018 hinaus zu beantragen (vgl. Vorlage 202/ 2018).

Eine entsprechende Genehmigung wurde seitens der damaligen Landesschulbehörde (jetzt Regionales Landesamt für Schule und Bildung) für die Fortführung der Pestalozzischule mit Bescheid vom 16.05.2018 erteilt; die Janusz-Korczak Schule wurde aufgelöst.

 

Mit Antrag vom 24.01.2022 beantragt die CDU/ FDP-Gruppe im Kreistag Peine, der Kreistag des Landkreises Peine ge sich r den Erhalt des Förderschulzweiges Lernen der Pestalozzischule Peine über das Schuljahr 2027/2028 hinaus einsetzen. Die Begründung kann dem beigefügten Antrag entnommen werden.

 

Betrachtet man die Schülerzahlenentwicklung an der Pestalozzischule der letzten 10 Jahre anhand der Schüler:innenstatistik stellt sich die Entwicklung wie folgt dar:

 

 

5

6

7

8

9

10

Gesamt

2011/2012

14

22

21

22

12

15

106

2012/2013

10

12

18

20

19

11

90

2013/2014

9

0

19

18

18

13

77

2014/2015

10

0[1]

0[2]

22

18

12

62

2015/2016

7

5

6

4

15

14

51

2016/2017

7

7

3

6

4

12

39

2017/2018

0[3]

9

6

6

4

0[4]

25

2018/2019

11

0

7

5

7

0[5]

30

2019/2020

9

11

0

25[6]

9

13

67

2020/2021

10

10

13

0

26

8

67

2021/2022

14

7

11

13

0

24

69

 

Auch nach der Auflösung der Janusz-Korczak-Schule zum Schuljahr 2019/20 belaufen sich die Schülerzahlen für den 5. Jahrgang an der Pestalozzischule gemäß der Schüler:innenstatistik auf rund 10 SuS.

 

Die in der Schüler:innenstatistikr das Schuljahr 2021/22 angegebene Zahl von 14 resultiert auf gewissen Schwankungen zum Zeitpunkt des Stichtages der Statistik am 16.09.2021. Da sich die Schülerzahl zu Beginn des Schuljahres 2021/22 jedoch auf 9 SuS belief und zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage am 30.01.2022 ebenfalls bei 9 SuS lag, bestätigt sich die Zahl der letzten Jahre von rund 10 SuS.

 

Eine wesentliche Genehmigungsvoraussetzung für die Fortführung der FöS L besteht gemäß § 183 c Abs. 5 S. 2 NSchG darin, dass diese durch die Entwicklung der Schülerzahlen gerechtfertigt werden kann. Nach den hierauf bezogenen Vorgaben der Verordnung für die Schulorganisation (SchOrgVO) soll für jeden neuen Jahrgang 5 über die Schuljahre 2018/2019 bis 2022/2023 eine Schülerzahl von 13 realistisch prognostizierbar sein.

 

Die Abgabe einer zuverlässigen Prognose für die Entwicklung der Schülerzahlen im Bereich der FöS gestaltet sich allerdings schwierig, da die Schülerzahlen abhängig von den Feststellungen des sonderpädagogischen Förderbedarfs sind.

 

Im Rahmen des damaligen Antragsverfahrens im Jahr 2018 auf Fortführung der Pestalozzischule wurde für die kommenden 5. Jahrgänge der Schuljahre 2018/19 bis 2022/ 23 eine Schülerzahlenprognose von 15 angegeben, welche Grundlage für die Erteilung der Genehmigung war.

Legt man jedoch die oben genannten Zahlen zugrunde, konnten diese prognostizierten Schülerzahlen in den letzten Jahren nicht erreicht werden.

Dementsprechend ist davon auszugehen, dass sich für die Zukunft kein Bedarf abzeichnet, der die Fortführung der Pestalozzischule rechtfertigt.

 

Abgesehen davon räumt das NSchG dem Schulträger hinsichtlich seiner Entscheidung bezüglich der Weiterführung derS L über das Schuljahr 2027/2028 hinaus auch kein Ermessen ein und ist in seiner oben bereits erläuterten Regelung des § 183 c Abs. 5 NSchG eindeutig.

 

Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass der Sprachheilbereich für die Jahrgänge 1 bis 4 nicht vom Anwendungsbereich des § 183 c Abs. 5 NSchG und somit nicht von der Auflösung betroffen ist, sondern ausschließlich der Sekundarbereich I ab Klasse 5.

 

Ziele / Wirkungen:

Durch das Auslaufen der Pestalozzischule Peine (FöS L) wird sich in der Schullandschaft des Landkreises Peine eine Veränderung ergeben. Mit dem Ende des Schuljahres 2027/2028 wird SuS mit Förderbedarf im Bereich Lernen ausschließlich die Möglichkeit der inklusiven Beschulung zur Verfügung stehen.

 

Ressourceneinsatz:

entfällt

 

Schlussfolgerung:

§ 183 c Abs. 5 NSchG sieht das Auslaufen der FöS L spätestens zum Ende des Schuljahres 2027/2028 vor. Ein Ermessensspielraum des kommunalen Schulträgers besteht hinsichtlich dieser Entscheidung nicht. Begründen lässt sich diese Regelung in der UN-Behinderten-Konvention, welche ein inklusives Bildungssystem vorsieht. Betrachtet man die Schülerzahlen an der Pestalozzischule der vergangenen Jahre, lässt sich der Bedarf am Fortbestand der FöS L zudem auch nicht erkennen.


 


[1] Zusammenführung des Jahrgangs 5/ 6 sowie 7/ 8

[2] Zusammenfügung des Jahrgangs 7/ 8

[3] Keine Aufnahme von SuS im 5.Jahrgang in Anbetracht des geplanten Auslaufens der FöS L zum 31.08.2018

[4] Übergang in eine andere Schulform

[5] Übergang in eine andere Schulform

[6] Übergang der SuS von der Janusz-Korczak Schule an die Pestalozzischule aufgrund der Auflösung der Janusz-Korczak Schule zum Schuljahr 2019/ 20


Antrag der CDU/ FDP-Gruppe im Kreistag Peine vom 24.01.2022 auf Erhalt des Schulzweiges Förderschule Lernen an der Pestalozzischule Peine über das Schuljahr 2027/2028 hinaus

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag Gruppe CDU-FDP Erhalt Förderschule LE Pestalozzischule (1110 KB)