Vorlage - 2021/996
|
|
Im Budget enthalten: | nein | Kosten (Betrag in €): | 0 € | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
|
| ||
a) Herr Hans-Werner Hauer, 38176 Wendeburg, wird als Kreisjägermeister gewählt.
b) Als weitere Mitglieder werden in den Jagdbeirat gewählt:
- Vertreter der Landwirtschaft
Herr Hendrik Schäfer, 38159 Vechelde
- Vertreter der Forstwirtschaft
Herr Jürgen Hacke, 31234 Edemissen
- Vertreter der Jagdgenossenschaften
Herr Dr. Horst Köther, 31226 Peine
- Vertreter der Landesjägerschaft
Herr Carsten Gahre, 31246 Ilsede
- Vertreter des Naturschutzes
Herr Michael Cordes, Niedersächsische Landesforsten, Revierleiter Forstamt Wolfenbüttel, Forstweg 1A, 38302 Wolfenbüttel
- Vertreter der Niedersächsischen Landesforsten
Herr Forstdirektor Andreas Baderschneider, Niedersächsische Landesforsten,
Forstamt Wolfenbüttel, Forstweg 1A, 38302 Wolfenbüttel
zu a)
Nach § 38 des Niedersächsischen Jagdgesetzes (NJagdG) wird der Landkreis als Jagdbehörde in jagdlichen Belangen durch den/die Kreisjägermeister*in beraten. Er/Sie wird auf Vorschlag der anerkannten Landesjägerschaft vom Kreistag für die Dauer der Wahlperiode gewählt.
Die Landesjägerschaft Niedersachsen e. V. hat für die neue Wahlperiode Herrn Hans-Werner Hauer als Kreisjägermeister vorgeschlagen.
zu b)
Der Jagdbeirat ist gem. § 39 NJagdG von der Jagdbehörde vor allen wesentlichen Entscheidungen zu hören. Abschusspläne für Schalenwild (außer Schwarzwild) sind von der Jagdbehörde im Einvernehmen mit dem Jagdbeirat zu bestätigen oder festzusetzen. Der Jagdbeirat wird bei der Jagdbehörde aus dem/der Kreisjägermeister*in und sechs weiteren Mitgliedern gebildet. Die weiteren Mitglieder werden durch den Kreistag für die Dauer der Wahlperiode gewählt, und zwar
- je eine/n Vertreter*in der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft und der Jagdgenossenschaften auf Vorschlag der Landwirtschaftskammer Niedersachsen,
- eine/n Vertreter*in der Jägerschaft auf Vorschlag der anerkannten Landesjägerschaft,
- eine/n Vertreter*in des Naturschutzes auf Vorschlag der/des Naturschutzbeauftragten sowie
- eine/n Vertreter*in auf Vorschlag der Anstalt Niedersächsische Landesforsten.
Die vorschlagsberechtigten Organisationen bzw. der/die Naturschutzbeauftragte haben die Wahl der oben genannten Personen vorgeschlagen.
Alle vorgeschlagenen Personen erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Mitgliedschaft im Jagdbeirat.
---