Inhalt

Vorlage - 2021/971  

Betreff: Benennung der Vertreter*innen im Verwaltungsrat der Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine - Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts - (AöR)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Finanzen Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
17.11.2021 
2. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in ):

---

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


a) In den Verwaltungsrat der Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine -    Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts werden für die Dauer von fünf Jahren  

    berufen:

 

1.  Landrat Henning Heiß

 

2.

Fraktion/Gruppe

Mitglied:

Vertreter*in:

 

SPD/Grüne

 Hartmut Marotz

Stefan Wilke 

 

SPD/Grüne

 Matthias Möhle

Maik Burgdorf 

 

SPD/Grüne

 Sebastian Hebbelmann

Antje Schulz 

 

SPD/Grüne

 Rosemarie Waldeck

Christian Falk 

 

CDU/FDP

 Karsten Könnecker

rgen Wehmer 

 

CDU/FDP

 Georg Raabe

nter Schmidt 

 

CDU/FDP

 Jan W. van Leeuwen

Thomas Schellhorn 

 


 

Die Grundmandate werden wie folgt wahrgenommen:

 

Mitglied:

Vertreter*in:

(GM) FW-PB

 Karl-Heinrich Belte

Anja Belte 

(GM) AfD

 Andreas Tute

nther Engelhardt 

 

b) Der Kreistag bestellt Marcus Diedrich als Arbeitnehmervertreter in den Verwaltungsrat.

    Als Verhinderungsvertreter wird Michael Harms bestellt.

 

 


Inhaltsbeschreibung:

a)

Die Satzung der Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) bestimmt in § 6 Abs. 1 S. 1, dass der Verwaltungsrat aus neun stimmberechtigten Mitgliedern besteht: dem Landrat, sieben Vertreter*innen des Kreistages des Landkreises Peine und ein/e Vertreter*in der Beschäftigten der Anstalt.

 

Die Mitglieder des Verwaltungsrates werden vom Kreistag für fünf Jahre bestellt. Erneute Bestellungen sind möglich. Für die Mitglieder des Verwaltungsrates können Vertreter*innen benannt werden (S. 2 4).

 

Die nicht dem Verwaltungsrat angehörenden Fraktionen des Kreistages sind berechtigt, (je) ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme in den Verwaltungsrat zu entsenden (S. 5).

 

Nach § 6 Abs. 5 der Satzung endet die Amtszeit der Landrätin bzw. des Landrats und von Mitgliedern des Verwaltungsrates, die gleichzeitig dem Kreistag angehören, mit Ablauf ihrer jeweiligen Wahlzeit oder dem vorzeitigen Ausscheiden aus ihrem Amt. Die Amtszeit der/der Vertreter*in der Beschäftigten der Anstalt endet vorzeitig mit dem Ausscheiden aus der Anstalt. Die Mitglieder des Verwaltungsrates über ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Mitglieder weiter aus.

 

Zuletzt wurden die Mitglieder des Verwaltungsrates als Folge der Kommunalwahl 2016 bestellt. Damit hat nun eine neue Bestellung zu erfolgen.

 

Es ist folgendes Verfahren durchzuführen:

 

  1. Durch eine Abstimmung (§ 66 NKomVG) wird die Landrätin bzw. der Landrat vom Kreistag zur/zum Vertreter*in bestimmt. Er führt den Vorsitz im Verwaltungsrat. Mit ihrer/seiner Zustimmung kann eine andere Person zum vorsitzenden Mitglied bestellt werden (vgl. § 145 Abs. 6 NKomVG i.V.m. § 6 Abs. 2 der Satzung).
  2. Die sieben weiteren Vertreter*innen (einschl. Verhinderungsvertreter*innen) müssen dem Kreistag angehören. Für die Verteilung der Vorschläge auf die Fraktionen und Gruppen ist das Verfahren nach D’Hondt anzuwenden.

 

Danach entfallen auf

 

die Gruppe SPD/Grüne    vier Sitze

die Gruppe CDU/FDP     drei Sitze.

 

Je ein Grundmandat (einschl. Verhinderungsvertreter*in) steht der Fraktion FW-PB sowie der AfD zu.

 

 

 

 

 

Informationshalber ist an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Peiner Entsorgungsgesellschaft mbH (PEG) mit Ausnahme des Vertreters der Beschäftigten personenidentisch mit dem Verwaltungsrat der A+B ist. Die Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt durch die dortige Gesellschafterversammlung.

 

b) Wie unter a) bereits beschrieben, ist außerdem ein/e Vertreter*in der Beschäftigten der  

Anstalt zu bestellen. Diese/r wird gem. § 6 Abs. 3 der Satzung von den Mitarbeiter*innen der Anstalt entsprechend der Regelung des § 110 NPersVG gewählt. Diese Wahl hat am 10.11.2021 stattgefunden.

 

 

Ziele / Wirkungen:

Durch die Berufung der Personen soll gesichert werden, dass die AöR A+B zum Wohl der Bevölkerung des Landkreises Peine geführt wird.

 

Ressourceneinsatz:

Finanzmittel werden nicht benötigt.

 

Schlussfolgerung:

Gründe, die dem Beschlussvorschlag entgegenstehen, sind nicht ersichtlich.
 


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