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Vorlage - 2021/960  

Betreff: Benennung der Bürgervertreterinnen und Bürgervertreter und sonstigen Mitglieder im Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Schule, Kultur, Sport Bearbeiter/-in: Stein, Kerstin
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
17.11.2021 
2. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


Für den Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport werden gem. § 71 Abs. 7 NKomVG folgende Bürgervertreterinnen und Bürgervertreter sowie sonstigen Mitglieder ernannt:

 

(SPD)

Corinna Grubert

(CDU)

Isabell Mutke

(Bündnis90/Die Grünen)

Julia Schäbitz

(AfD)

Tobias Flath

(FW-PB)

Astrid Hauschke

(FDP)

Malte Cavalli

 

 

 

 

 

 

 

 

Mitglied

Stellvertreter/in

Allgemeinbildende Schulen

 

 

Lehrervertreter

 

 

Elternvertreter

Lemke, Thorsten

Gerlach, Simone

Schülervertreter

N.N.

 

Berufsbildende Schulen

 

 

Lehrervertreter

Wolters, Ulf

Lensche, Heiko

Elternvertreter

Bendrien, Peter

Seute, Beate

Schülervertreter

N.N.

 

Arbeitnehmerverbände

Rietz-Heering, Nanni

Glapa, Hans-Jürgen

Baumeister, Peter

Arbeitgeberverbände

Lobschat, Martin

 

Kreissportbund

Werner, Ralf

 

Bereich Kultur

N.N.

 

 


Inhaltsbeschreibung:

Im Anschluss an die konstituierende Sitzung des Kreistages am 03.11.2021, in der die Mitglieder für den Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport benannt worden sind, sollen nun die Bürgervertreterinnen und Bürgervertreter gem. § 71 Abs. 7 NKomVG benannt werden.

 

Gem. § 110 Abs. 1 und 3 NSChG sind darüber hinaus von den Schulen bzw. von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverband Personen benannt worden.

 

Der Kreistag wird gebeten, die Mitglieder gem. § 71 Abs. 10 NKomVG zu benennen.

 

Die noch nicht benannten Vertreterinnen und Vertreter werden zeitnah zur Benennung vorgeschlagen.

 

Ziele / Wirkungen:

entfällt

 

Ressourceneinsatz:

entfällt

 

Schlussfolgerung:

entfällt


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