Vorlage - 2019/430
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Im Budget enthalten: | --- | Kosten (Betrag in €): | --- | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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Die Prüfungsgebühren werden zum 1. Juli 2019 durch einen vierten Nachtrag zur Satzung des Landkreises Peine über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit seines Rechnungsprüfungsamtes vom 22. März 1996 von 65,00 € je Stunde bzw. 520,00 € je Tag auf 72,00 € bzw. 576,00 € angehoben.
Inhaltsbeschreibung:
Dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Peine obliegen die Rechnungsprüfung, die laufende Prüfung der Kassenvorgänge und der Belege zur Vorbereitung des Jahresabschlusses sowie die Prüfung der Vergaben vor Auftragserteilung der kreisangehörigen Gemeinden (außer der Stadt Peine) auf deren Kosten gem. § 153 Abs. 3 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG).
Die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement hat in ihrem Bericht 9/2018 eine Kostenberechnung eines Arbeitsplatzes dargestellt. Die Kosten eines Arbeitsplatzes umfassen nach dieser Berechnung die Personalkosten, eine Sachkostenpauschale und Verwaltungsgemeinkosten. Die unterschiedlichen Kostensummen einer Arbeitsstunde je Prüfer wurden gemittelt. Nach dieser Berechnung wird dem Kreistag vorgeschlagen, die Gebühren auf 72,00 € je Stunde und den Tagessatz auf 576,00 € zum 1. Juli 2019 anzuheben. Die Prüfungsgebühren wurden zuletzt zum 1. Januar 2012 auf 65,00 € erhöht.
Ziele / Wirkungen:
Anpassung der Gebühren an die gestiegenen Kosten.
Ressourceneinsatz:
Entfällt.
Schlussfolgerung:
Entfällt.
Entwurf IV. Nachtrag Gebührensatzung RPA
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Entwurf IV. Nachtrag Gebührensatzung RPA (60 KB) |