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Vorlage - 2018/229  

Betreff: Antrag DIE LINKE vom 26.01.2018 - Verzicht auf Glyphosateinsatz -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Umwelt Bearbeiter/-in: Behrendt-Pittman, Gerlinde
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz Vorberatung
06.03.2018 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Verbraucherschutz ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
07.03.2018 
8. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag DIE LINKE vom 26.01.2018 - Verzicht auf Glyphosateinsatz  


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

---

Mitwirkung Landrat:

nein

Qualifizierte Mehrheit:

nein


 

 


Dem Antrag wird zugestimmt.

 

 


Der anliegende Antrag enthält zwei Beschlussvorschläge:
 

  1. Künftig soll bei Verpachtung Kreiseigener Flächen in den Verträgen (Neuverträge; Verlängerung auslaufender Pachtverträge) ein Glyphosatverbot aufgenommen werden.
  2. Bei der Grünanlagenpflege sowie der Pflege von Wegen und Plätzen soll auch künftig auf den Einsatz von Glyphosat verzichtet werden.

 

Begründet wird der Antrag mit den dort genannten Studien zu diversen Risiken beim Einsatz von Glyphosat. Abschließend steht die Aussage, dass auch wenn Glyphosat noch nicht vollständig und endgültig erforscht ist, die bisherigen Erkenntnisse und Bedenken so gravierend seien, dass der Einsatz von Glyphosat im Entscheidungsbereich des Landkreises Peine unterbunden werden solle.

 

Glyphosat ist seit den siebziger Jahren der weltweit am häufigsten eingesetzte Unkrautvernichter (Totalherbizid). Seit Jahren mehren sich jedoch Hinweise, dass die Substanz Mensch und Tier schaden könnte. Ende November letzten Jahres hat die EU-Kommission die Zulassung von Glyphosat nach monatelangem Streit um fünf Jahre verlängert. 18 von 28 EU-Ländern haben dafür gestimmt, neun dagegen, ein Land hat sich enthalten. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hatte für Aufsehen gesorgt indem er gegen das Votum von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks für eine europaweite Neuzulassung gestimmt hat.

 

Im März 2015 hatte die Internationale Agentur für Krebsforschung einen Bericht veröffentlicht, dem zufolge das Pflanzengift für den Menschen wahrscheinlich krebserregendist. Andere Institute, darunter auch das Bundesinstitut für Risikobewertung und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, stufen Glyphosat allerdings als nicht akut gesundheitsgefährdend ein. Im Mai 2016 war ein Fachgremium, an dem die WHO beteiligt war, zu dem Ergebnis gekommen, dass Glyphosat nicht krebserregend sei. Allerdings gibt es Vorwürfe, dass an den Bewertungen beteiligte Forscher zu einem von Pflanzenschutzmittelherstellern finanzierten Netzwerk gehören. Angeblich soll Glpyhosat-Hersteller Monsanto Forscher bezahlt haben, damit diese positiv über das Herbizid urteilen. (www.zeit.de/thema/glyphosat)

 

 

Aufgrund der angenommenen Krebsgefahr hat das Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Landwirtschaftskammer Niedersachsen im Mai 2015 per Erlass angewiesen, bis auf Weiteres keine Genehmigungen für die Anwendung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel auf Nichtkulturland (z.B. Spielflächen, Parks, Sportstätten) zu erteilen. Nur in begründeten Einzelfällen kann hiervon abgewichen werden. Die neue Landesregierung will offenbar an diesem Verfahren festhalten (vgl. Pressemitteilung des MU vom 14.12.2017).

 

Im Entwurf des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD wird unter der Überschrift Biodiversitätsschutz erklärt, dass der Einsatz von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln deutlich eingeschränkt wird, mit dem Ziel, die Anwendung so schnell wie möglich grundsätzlich zu beenden(Zeilen 6732 ff). Der Präsident des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), Andreas Hensel beklagt vor diesem Hintergrund eine tiefsitzende Angst der deutschen Gesellschaft vor Chemie. Hensel verweist auf mögliche Konsequenzen des von Union und SPD angestrebten Glyphosat-Ausstiegs. Andere Wirkstoffe werden angewendet, die möglicherweise giftiger sind als Glyphosatsagt er. Zumindest werde es nicht automatisch mehr Insekten geben, wenn auf Glyphosat verzichtet werde. Vielleicht sogar im Gegenteil. Das BfR sieht bei fachgerechter Anwendung keine Anhaltspunkte für eine krebserzeugende Wirkung. (www.n-tv.de/wissen/ ).

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Planung des Landkreises Peine hatte bereits am 11.02.1988 beschlossen, dass auf den Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln auf kreiseigenen Grünflächen verzichtet und bezüglich der befestigten Flächen wie Wege und Parkplätze nach Alternativen gesucht werden soll.

 

Derzeit ist die Verwaltung der Flächen im Eigentum des Landkreises Peine nicht zentral organisiert, sondern liegt in der Regie der Fachdienste (21, 25, 27) und Tochter­gesellschaften (A+B, PEG, BBg). Eine aktuelle Umfrage bei diesen Fachdiensten brachte folgendes Ergebnis:

 

Glyphosat kommt auf den landkreiseigenen Grünflächen nicht durch die Fachdienste oder durch die mit der Flächenpflege Beauftragten (z.B. BBg) zum Einsatz.

 

In den Pachtverträgen, der vom FD 21 verpachteten Flächen (überwiegend Grünland), sind in den meisten Fällen Verbote von Pflanzenschutzmitteln o.ä. mit aufgenommen, die auch den Einsatz von Glyphosat mit unterbinden. Nur wenige Verträge enthalten hierzu keine oder ungenaue Bestimmungen.

 

Der vorliegende Antrag wurde jedoch zum Anlass genommen, alle 23 Pächterinnen und Pächter anzuschreiben, m.d.B. um Bestätigung, dass Glyphosat auf den Flächen nicht zum Einsatz kommt. Bislang sind ausschließlich Rückmeldungen eingegangen, die bestätigen, dass auf Glyphosat verzichtet wird. Die laufenden Pachtverträge sind jährlich kündbar, mit unterschiedlichen Kündigungsfristen. Wenn dem Beschlussvorschlag zu 1). zugestimmt wird, müssten die Verträge ohne entsprechende Klauseln dann gekündigt und neu aufgesetzt werden.

 

 

 

 


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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag DIE LINKE vom 26.01.2018 - Verzicht auf Glyphosateinsatz (513 KB)