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Vorlage - 2018/200  

Betreff: Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre
2019 bis 2023
Hier: Verteilung der Beisitzerinnen und Beisitzer im Schöffenwahlausschuss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Referat für Landrat, Kreistag und Öffentlichkeitsarbeit Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
07.03.2018 
8. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

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Kosten (Betrag in €):

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Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

ja


 

 


Der Kreistag wählt folgende 4 Vertrauenspersonen für den Ausschuss

beim Amtsgericht Peine

 

Ute Löhr, Neißer Weg 2, 31226 Peine (SPD)

Siegfried Konrad, Zum Mühlenberg 15, 31224 Peine (SPD)

Hans-Henning Schridde, Kommerzienrat-Meyer-Allee 68, 31226 Peine (SPD)

Ute Hansen, Oelheimer Str. 17A, 31228 Peine-Wendesse (CDU)

und

1 Vertrauensperson für den Ausschuss beim Amtsgericht Braunschweig

 

Hartmut Marotz, Königsberger Str. 38, 38159 Vechelde (SPD)

 

 


Bei jedem Amtsgericht tritt jedes fünfte Jahr ein Ausschuss zusammen, der aus den Vorschlagslisten die Schöffinnen und Schöffen wählt. Er besteht aus einer Richterin oder einem Richter beim Amtsgericht als der oder dem Vorsitzenden, der Verwaltungsbeamtin oder dem Verwaltungsbeamten sowie sieben Vertrauenspersonen als Beisitzerinnen oder Beisitzer.

Die Vertrauenspersonen werden aus den Einwohnerinnen und Einwohnern der Amtsgerichtsbezirke von den Vertretungen der diesen entsprechenden unteren Verwaltungsbezirke gewählt (§ 40 Abs. 3 GVG). Untere Verwaltungsbezirke sind die Region Hannover, die Landkreise, kreisfreien Städte, großen selbstständigen Städte und selbstständigen Gemeinden. Für die Vertrauenspersonen gelten die §§ 32 bis 35 GVG entsprechend. Umfasst ein Amtsgerichtsbezirk mehrere untere Verwaltungsbezirke oder Teile davon, bestimmt das MI als oberste Landesbehörde die Zahl der Vertrauenspersonen, die von den Vertretungen dieser Verwaltungsbezirke zu wählen sind (§ 40 Abs. 3 Satz 3 GVG).

Folgende Personen wurden bei der letzten Wahl durch Beschluss des Kreistages am 12.12.2012 für den gebildeten Ausschuss gewählt:

Amtsgericht Peine:Ute Löhr, 31226 Peine

Hans-Henning Schridde, 31224 Peine

Siegfried Konrad, 31224 Peine

Gerhard Bankes, 31249 Hohenhameln

 

Amtsgericht Braunschweig:Christian Fricke, 38159 Vechelde

 

Die SPD-Fraktion und die CDU-Fraktion haben die im Beschlussvorschlag genannten Personen vorgeschlagen, weitere Benennungen sind nicht erfolgt.             

 

 

 


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