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Eingliederungshilfe

Was ist das?

Menschen, die an einer dauerhaften Behinderung (körperlich, geistig, psychisch) leiden, oder bei denen der Eintritt einer solchen Behinderung droht, können Leistungen der Eingliederungshilfe -je nach Bedarf- erhalten. Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es insbesondere, den Menschen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, die Ausübung eines angemessenen Berufs oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen und soweit wie möglich unabhängig von Pflege zu machen.

Mögliche Leistungen sind:

Ambulante Maßnahmen:

Hilfen für behinderte Menschen, die in einer eigenen Wohnung leben und Unterstützungsbedarf haben

  • ambulant betreutes Wohnen
  • familienentlastende Dienste
  • ambulante Frühförderung für Kinder
  • Behindertenfahrdienst
  • integrative Schulbetreuung
  • Hilfsmittel

Teilstationäre Maßnahmen:

  • Sonderkindergärten 
  • Tagesstätten
  • Tagesbildungsstätten

Formblätter:

Für die Leistungsgewährung (ambulant, teilstationär, und stationär) bei Personen mit seelischer Beeinträchtigung werdem im Fachdienst Soziales in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt Hilfeplankonferenzen durchgeführt. Dafür gibt es neue Formblätter, die von Ärzten (Fachärztlicher Bericht) bzw. den betreuenden Einrichtungen (Maßnahmebericht) zu verwenden sind:

    • Heilpädagogischer Kindergarten
    • Sprachheilkindergarten
    • integrative Kindergartengruppen
    • Einzelintegration im Regelkindergarten
  • Werkstätten für behinderte Menschen