Informationen zur Geflügelpest
05.12.2017
Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) hat am 08.11.2017 eine neue Risikoeinschätzung für die Einschleppung der Geflügelpest nach Deutschland herausgegeben.
Danach wird das Risiko einer Einschleppung durch Wildvögel je nach Gebiet als "wahrscheinlich" eingeschätzt.
Mit neuen Fällen im Laufe des Vogelzuges muss daher gerechnet werden.
Die vollständige Risikobewertung können Sie über den Link in der rechten Seitenspalte öffnen.
05.04.2017
Die Stallpflicht für Hausgeflügel wird ab Freitag, den 07.04.2017 im gesamten Kreisgebiet wieder aufgehoben
Aufgrund einer neuen Risikobewertung werden alle wegen der Geflügelpest noch bestehenden Einschränkungen aufgehoben und das Geflügel darf auch in den gewässernahen Bereichen, in denen bisher noch die Aufstallungspflicht bestand, wieder ins Freie.
Seit den letzten Nachweisen des gefährlichen Erregers der Geflügelpest H5N8 bei Wildvögeln im Bereich der Kläranlage in Vöhrum im Februar sind im hiesigen Bereich keine weiteren Fälle aufgetreten. Insgesamt sind in Niedersachsen und bundesweit die Ausbruchsfälle bei Wildvögeln stark rückläufig. Infolge der zunehmenden Inaktivierung der Erreger durch höhere Tagestemperaturen und UV-Strahlung sowie im Hinblick auf den weitestgehend abgeschlossenen Frühjahrsvogelzug wird sich der Infektionsdruck voraussichtlich weiter vermindern, so dass eine Aufhebung der Aufstallungspflicht vertretbar erscheint.
Im laufenden Jahr wurden bisher von 35 verendeten Wildvögeln Proben zur Untersuchung eingeschickt. Der Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung dankt den aufmerksamen Findern, die die Fälle gemeldet haben.
Biosicherheitsmaßnahmen sind aber weiterhin vorgeschrieben
Hausgeflügel darf nur so gefüttert werden, dass Wildvögel keinen Zugang dazu haben, der Zugang von Hausgeflügel zu Gewässern muss ausgeschlossen sein.
Geflügelhalter sollten auch weiterhin jeden Kontakt zu Wildvögeln meiden. Jäger, die selber Geflügel halten, sollten auf die Jagd auf Federwild verzichten, da auch gesund erscheinende Wildvögel Träger des Erregers sein können..
Betriebsfremde Personen sollten Geflügelhaltungen am besten gar nicht betreten. Sie dürfen es nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einmalkleidung, die nach Verlassen des Stalles unverzüglich abzulegen ist. Schutzkleidung muss nach Gebrauch unverzüglich gereinigt und desinfiziert und Einwegschutzkleidung nach Gebrauch unverzüglich unschädlich beseitigt werden.
Alle Betriebe müssen im Bestandsregister die Zahl der täglich verendeten Tiere dokumentieren, Betriebe mit mehr als 10 Legehennen zusätzlich die Zahl der pro Werktag gelegten Eier.
Über weitere Verhaltensregeln können Sie in dem Merkblatt für Geflügelhalter informieren, das Sie in der rechten Randspalte finden.
Vermehrte amtstierärztliche Kontrollen auch der kleineren Geflügelhaltungen sind vorgesehen.
Bisherige Nachweise des Geflügelpesterregers H5N8 bei Wildvögeln im Landkreis Peine
Datum | Tierart | Fundort |
---|---|---|
13.11.2016 | Wildente | Eixer See |
23.11.2016 | Schwan | Handorfer Teiche |
19.12.2016 | Wildente | Teich westlich des Salzgitter-Stichkanals etwas südlich von Bortfeld |
02.01.2017 | Graugans | Teich nördlich von Wahle |
30.01.2017 | Graugans | Kläranlage Vöhrum |
30.01.2017 | Nilgans | Kläranlage Vöhrum |
02.02.2017 | Graugans | Kläranlage Vöhrum |
Sonstige Informationen
Geflügelhalter, die noch nicht registriert sind, werden aufgefordert ihren Tierbestand unverzüglich beim Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung zu melden.
An die Pflicht Hühner und Truthühner regelmäßig gegen den Erreger der Newcastle-Krankheit impfen zu lassen, wird erinnert.
Kontakt
Hopfenstraße 4
31224 Peine
Telefon: +49 5171 401 601 0
Fax: +49 5171 401 772 6
E-Mail oder Kontaktformular
Dokumente
Merkblatt für Geflügelhalter (PDF, 243 kB)
Verhaltensregeln für Kleinbetriebe mit Geflügelhaltung (PDF, 35 kB)
Formulare
Erhebungsbogen Tierbestand für Geflügelhalter (PDF, 74 kB)
Antrag auf Ausnahme von der Aufstallungspflicht (PDF, 24 kB)