Hebammenhilfe
Die Betreuung in der Schwangerschaft, während der Geburt oder des Wochenbettes gehören nach dem Hebammengesetz zum Aufgabenbereich der Hebamme oder des Entbindungspflegers.
Die Kosten werden von den Krankenkassen oder dem zuständigen Sozialamt übernommen.
Das Gesundheitsamt überwacht gem. § 8 des Niedersächsischen Hebammengesetzes die Auskunfts-, Anzeige- und Meldepflichten der Hebammen und Entbindungspfleger.
Weitere wichtige Informationen sowie Adressen der im Landkreis Peine tätigen Hebammen entnehmen Sie bitte den nebenstehenden Dokumenten Hebammenmerkblatt/Hebammenhilfe.
Kontakt
Maschweg 21
31224 Peine
Telefon: +49 5171 401 711 9
Fax: +49 5171 401 773 1
E-Mail oder Kontaktformular
Dokumente
Hebammenmerkbatt türkisch (PDF, 76 kB)
Hebammenhilfe türkisch 2017 (PDF, 55 kB)
Hebammen 2017 (PDF, 121 kB)
Hebammenadressen (PDF, 55 kB)