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Wahl zum Europäischen Parlament 2024

Am 9. Juni 2024 findet in Deutschland die 10. Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments statt.

Grundsätzlich wird das Europäische Parlament alle fünf Jahre neu gewählt. Das Europawahlgesetz (EuWG), die Europawahlordnung (EuWO) und das Bundeswahlgesetz (BWG) bilden die Grundlage für die Wahl zum Europaparlament.

Gemäß § 1 des Europawahlgesetzes (EuWG) entfallen auf die Bundesrepublik Deutschland 96 Abgeordnete des Europäischen Parlaments. Damit stellt die Bundesrepublik Deutschland die maximal mögliche Anzahl an Abgeordneten. Einschließlich der Präsidentin oder des Präsidenten ist die Zahl der Abgeordneten aus den einzelnen Mitgliedstaaten auf 751 Personen begrenzt. Die Wahl dieser Personen erfolgt allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim.

Jede Wählerin und jeder Wähler hat nur eine Stimme. Es werden keine Direktkandidaten gewählt.

Entgegen der letzten Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments im Jahr 2019 können bei der kommenden Wahl erstmals Personen, die ihr sechzehntes Lebensjahr vollendet haben, wählen.

Wahlberechtigt gemäß § 6 EuWG ist, wer am Wahltag

  • die deutsche oder die der übrigen Mitgliedsstaaten der europäischen Union (Unionsbürger) Staatsangehörigkeit besitzt,
  • das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten

Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, die durch Entscheidung eines Gerichtes nach deutschem Recht oder nach europäischem Recht kein Wahlrecht besitzen.  

Das Wahlrecht darf nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedsstaat der europäischen Union zum EU-Parlament wahlberechtigt sind.

Somit ist auch eine Einteilung in Wahlkreise nicht erforderlich. Räumliche Wahleinheiten bilden im Land Niedersachsen oberhalb der Wahlbezirke die Landkreise, die kreisfreien Städte und die Region Hannover.

Zum Wahlbezirk des Landkreises Peine gehören die Gemeinden Edemissen, Hohenhameln, Ilsede, Lengede, Vechelde, Wendeburg und die Stadt Peine.

Neben der Wahl an der Urne im Wahllokal am 09.06.2024 (Wahltag) hat jede und jeder Wahlberechtigte die Möglichkeit, ihre oder seine Stimme per Briefwahl abzugeben. Dazu ist in der Wohnort-Gemeinde ein Wahlschein zu beantragen. Mit dem Wahlschein werden die Briefwahlunterlagen durch die jeweilige Wohnort-Gemeinde ausgegeben. Die Briefwahlunterlagen können vor Ort im Rathaus oder zu Hause ausgefüllt werden.  

Der Landkreis Peine ist für die Auszählung der Briefwahl für den Wahlbezirk „Landkreis Peine“ zuständig. Die Gemeinden und die Stadt Peine führen die Wahl an der Urne durch (Organisation) und geben die Briefwahlunterlagen aus. Für die Auszählung der Urnenwahl und der Wahlbriefe wurden Wahlvorstände gebildet.  

Die Wahlscheine werden frühestens Ende April von den Gemeinden ausgegeben.  

Sollten Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Gemeinde.

Weitere Informationen zur Europawahl 2024 sind auch auf dem Internetauftritt der Bundeswahlleiterin bzw. Landeswahlleiterin abrufbar.